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   BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04   

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BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2007,33440)
BPatG, Entscheidung vom 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2007,33440)
BPatG, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 26 W (pat) 155/04 (https://dejure.org/2007,33440)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2007, 235 - Goldhase; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2007, 235 - Goldhase; GRUR 2006, 859, 861 - Malteserkreuz).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Die Marken weisen für den deutschen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der einschlägigen Waren (EuGH GRUR 2004, 943, 944, Nr. 24 - SAT.2) auch keinen Begriffsgehalt auf, der die Gefahr klanglicher Verwechslungen entscheidend vermindern könnte.
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Vielmehr müssen diese in der alltäglichen Vorstellungswelt der jeweils angesprochenen Verkehrskreise so geläufig sein, dass sich die Erinnerung an ihre Bedeutung auch dann aufdrängt, wenn sie als abstrakte Kennzeichnungsmittel der Waren und Dienstleistungen isoliert und schlagwortartig auftreten (BGH GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX; GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone//Il Portone; EuG GRUR Int. 2003, 1017, 1019, Nr. 54 - BASS-PASH).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Vielmehr müssen diese in der alltäglichen Vorstellungswelt der jeweils angesprochenen Verkehrskreise so geläufig sein, dass sich die Erinnerung an ihre Bedeutung auch dann aufdrängt, wenn sie als abstrakte Kennzeichnungsmittel der Waren und Dienstleistungen isoliert und schlagwortartig auftreten (BGH GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX; GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone//Il Portone; EuG GRUR Int. 2003, 1017, 1019, Nr. 54 - BASS-PASH).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Allein die Zuordnung der beiderseitigen Waren zu einem gemeinsamen sprachlichen Oberbegriff sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 361, 363 - Kronenthaler; GRUR 1999, 158 - GARIBALDI) kein taugliches Kriterium für die Feststellung der Warenähnlichkeit.
  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Allein die Zuordnung der beiderseitigen Waren zu einem gemeinsamen sprachlichen Oberbegriff sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 361, 363 - Kronenthaler; GRUR 1999, 158 - GARIBALDI) kein taugliches Kriterium für die Feststellung der Warenähnlichkeit.
  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Vielmehr müssen diese in der alltäglichen Vorstellungswelt der jeweils angesprochenen Verkehrskreise so geläufig sein, dass sich die Erinnerung an ihre Bedeutung auch dann aufdrängt, wenn sie als abstrakte Kennzeichnungsmittel der Waren und Dienstleistungen isoliert und schlagwortartig auftreten (BGH GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX; GRUR 2005, 326, 327 - il Padrone//Il Portone; EuG GRUR Int. 2003, 1017, 1019, Nr. 54 - BASS-PASH).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Bei hochgradigen bildlichen oder klanglichen Übereinstimmungen kommt ein Ausschluss der Verwechslungsgefahr durch einen abweichenden Begriffsgehalt gar nicht in Betracht, weil auch Verbrauchern, denen die Bedeutung des einen oder anderen Markenwortes geläufig ist, die begriffliche Abweichung nichts nützt, wenn sie sich wegen der großen Schrift- bzw. Klangähnlichkeit verhören (BGH GRUR 1986, 253, 255 - Zentis/Säntis; BPatG GRUR 1996, 496, 499 - PARK/Jean Barth).
  • BPatG, 03.03.2004 - 26 W (pat) 127/01
    Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 26 W (pat) 155/04
    Diese Zeitspanne war, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Widersprechende ihren Sitz in den Niederlanden hat, angesichts der heutzutage zur Verfügung stehenden Kommunikationswege, wie Telefon, Telefax, Kurierdienste u. a., die eine schnelle Übermittlung von Nachrichten und Unterlagen ermöglichen, nach objektiven Kriterien ausreichend, um die erforderlichen Glaubhaftmachungsmittel zusammenzustellen und dem Gericht zu übermitteln (vgl. auch die Senatsentscheidung BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 127/01 - FASAN/Fasana, in der eine zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung zugestellte Einrede als nicht verspätet angesehen wurde).
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